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Isbaal: Die Bedingung von Hochmut

Juni 8, 2009 TL Kommentieren

Von Sheikh Hakim al-Ummah Ashraf ‘Ali Thanwi

Hinsichtlich dem Tragen von Hosen [...] unter den Knöchel [Isbaal] [...] wird es in einem Hadith in Sahih al-Bukhari und Sahih al-Muslim erwähnt, dass der Gesandte Allahs صلى الله عليه وسلم sagte, dass [am Tag des Jüngsten Gerichts] Allah Ta’ala denjenigen nicht mit Gnade anschauen wird, der sein Izaar (unteres Kleidungsstück) mit Hochmut herablässt.1 Die Grenze dieses Herablassens [seines unteren Kleidungsstückes unter die Knöchel] wird in einem zweiten Hadith erwähnt, in dem der Gesandte Allahs صلى الله عليه وسلم sagte, dass das untere Kleidungsstück [sein Teil], welches unter den Knöchel ist, im Höllenfeuer ist. Dieser Hadith wurde von al-Bukhari berichtet.2

Ein dritter Hadith erwähnt das Verbot dieses für andere Arten von Kleidungsstücke. Der Gesandte Allahs صلى الله عليه وسلم sagte, dass es Isbaal (verlängern und überschreiten der Grenzen) auch bei der Hose, dem Hemd und den Turban gibt. Wer immer irgendeinen dieser Kleidungsstücke mit Hochmut länger lässt, den wird Allah Ta’ala am Tag des Jüngsten Gerichts nicht mit Gnade anschauen. Abu Dawud, al-Nisai und Ibn Majah haben diesen Hadith berichtet.3 Dieser Hadith wird durch einen weiteren Hadith bekräftigt, in welchem es erwähnt wird, dass Allah Ta’ala am Tag des Jüngsten Gerichts die Person, die seine Kleidung mit Hochmut länger lässt, nicht mit Gnade anschauen wird. Dieser Hadith wurde von al-Bukhari und Muslim berichtet.4 Der Gesandte Allahs صلى الله عليه وسلم hat in diesem Hadith auf unbegeschränkte Weise Kleidung genannt, worin alle [Arten von] Kleider inbegriffen sind. Die Grenze des Verlängern der Hosen wurde in dem Hadith genannt und die Grenzen bei anderen Kleindungsstücken – wie von Gelehrten erwähnt – ist [beim Hemd] den Ärmel über die Finger und Hälfte des Ende des Turbans unter die Hüfte hängen zu lassen. All diese [Arten des] Isbaal sind verboten.

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